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Geschichte des ZIV

Von OMR DDr. Hannes Westermayer
1954 kam in einer Diskussion engagierter Zahnärzte der Gedanke auf: “Gründen wir doch einen Verein!”.

Es ging heute wie damals um die Durchsetzung zahnärztlicher Interessen, die in den Gremien der Ärztekammer nicht oder zu wenig berücksichtigt wurden. Wenig später war der Zahnärztliche Interessenverband ordnungsgemäß angemeldet und nur wenige Tage vergingen, bis die Staatspolizei sich im Haus eines der Gründungsmitglieder, dem Kassier Dr. Tibor Gjuran, einfand, um nachzuforschen, was es mit diesem Verein auf sich habe
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Das Ziel des Verbandes war, die Fachärzte für ZMK auf freiwilliger Basis (im Gegensatz zur Zwangsmitgliedschaft der Kammer) zusammenzuschließen, zur Wahrung und Vertretung der beruflichen Interessen und Förderung der beruflichen Tätigkeit der österreichischen Zahnärzteschaft, durch fachliche Veranstaltungen zur beruflichen Fortbildung der Fachärzte für ZMK beizutragen und zur Herstellung einer selbständigen Berufsvertretung im Rahmen der ÖÄK. Die standespolitische Situation war alles andere als günstig. Es gab für Zahnärzte weder Honorar- noch Kassenverträge, nur ein provisorisches Verrechnungsabkommen mit außerordentlich niedrigen Tarifen, keine effiziente Abrechnungsstelle, keine Räumlichkeiten, nichts, was für eine effiziente Berufsvertretung notwendig ist.

Angesichts der numerischen Schwäche der Zahnärzte innerhalb der Kammer war an eine Durchsetzung zahnärztlicher Interessen kaum zu denken. Für Dr. Wilhelm Brenner, Seele und Motor des neuen Verbandes, war der Zahnärztliche Interessenverband das Instrument, auch außerhalb der Kammer zahnärztliche Standespolitik zu machen und als wahlwerbende Gruppe bei den Kammerwahlen aufzutreten. An Aufgaben fehlte es nicht.

Bereits drei Jahre nach der Gründung mußte die Zahnärzteschaft einen vertragslosen Zustand durchstehen. Er endete mit dem Abschluß des “Bundeseinheitlichen Gesamtvertrages”. 1958 folgte der Abschluß eines neuen Meisterkrankenkassen-Vertrages.
1959 erlebte Dr. Wilhelm Brenner, der am 28. 6. 1958 auch zum Vorsitzenden der Bundesfachgruppe für Zahnheilkunde der Österreichischen Ärztekammer gewählt worden war, den vielleicht größten Triumph seiner an Kämpfen und Siegen nicht armen Laufbahn: Am 21. 10. 1959 bestätigte der Oberste Gerichtshof das Urteil der Vorinstanzen im sogenannten Ambulatoriumsprozess. Große Verdienste erwarb sich damals unser Anwalt Dr. H. Pfersmann. Bemerkenswert ist, dass die öffentliche Meinung den Zahnärzten überwiegend freundlich gesinnt war, wie die folgenden Presseausschnitte belegen.

Die Auseinandersetzungen mit den Krankenkassen dominierten auch in der Zukunft das standespolitische Geschehen. Es folgte ein halbjähriger vertragsloser Zustand 1961, ein halbjähriger vertragsloser Zustand mit BVA und VA und schließlich 1973 ein vertragsloser Zustand mit allen Kassen. Damals wurde die jährliche Tarifautomatik eingeführt, neue Leistungen wurden in den Vertrag aufgenommen. 1958 war der ZIV erstmals bei den Wahlen in die Ärztekammer für Wien als wahlwerbende Gruppe aufgetreten. Auch die burgenländischen Zahnärzte entschlossen sich, als eigene wahlwerbende Gruppe anzutreten. In den meisten anderen Bundesländern waren die Zahnärzte auf verschiedene Fraktionen verteilt und damit großteils zur Bedeutungslosigkeit verurteilt. 20 Jahre nach der Gründung waren aus den 151 Mitgliedern des Gründungsjahres 620 geworden. Eine Arbeitsgemeinschaft für Kieferchirurgie unter Dr. Robert Fischer sowie eine Arbeitsgemeinschaft für Kieferorthopädie waren entstanden.

Ursprünglich auf Wien und das Burgenland beschränkt, war es dem Verband allmählich gelungen, auch in anderen Bundesländern Fuß zu fassen. Dem Vorstand gehörten auch Vertreter des Burgenlandes, Niederösterreichs, Salzburgs, Tirols und der Steiermark an.
Die Aufwärtsentwicklung des Verbandes wurde jäh unterbrochen, als 1977, kurz nach seinem 60. Geburtstag, Dr. Wilhelm Brenner verstarb. Sein Tod stürzte auch den ZIV in eine tiefe Krise. Der Tod eines Mannes, der in fast allen maßgeblichen Organisationen führende Positionen innegehabt hatte, riss eine zu grosse Lücke, als dass sie ohne Schwierigkeiten hätte geschlossen werden können.

In der unruhigen Zeit unmittelbar nach Brenners Tod gingen dem ZIV viele wertvolle Mitglieder verloren, der Mitgliederstand sank wieder auf den Stand von 1976 ab. Noch heute wird behauptet, dass damals die Fortbildungsveranstaltung in Kitzbühel aufhörte, eine Veranstaltung des ZIV zu sein.

Dem Nachfolger Dr. Brenners, dem bisherigen Generalsekretär Dr. Roman Freiding, gelang es, die Krise zu überwinden.
Seine Aufgabe war auch deswegen besonders schwierig, weil wenige Tage nach Brenner auch der Präsident der Österreichischen und Wiener Ärztekammer, Dr. Daume, verstorben war und die Arbeiterkammerwahlen vor der Tür standen. Ein gentleman agreement zwischen den Fraktionen (mit Ausnahme der Sozialisten) stellte wieder eine stabile Kammerführung her, die Zahnärzte waren mit 7 Mandataren in der Vollversammlung vertreten. Roman Freidings pragmatische Sichtweise prägte auch die Richtung, die der Zahnärztliche Interessenverband unter seiner Führung einschlug. Hatte unter Brenner die politische Ausrichtung absolute Dominanz besessen, so lag Freiding, unterstützt von seinem Generalsekretär Dr. Günther Riefler, vor allem die Förderung der wirtschaftlichen Praxisgestaltung sowie die praxisnahe Fortbildung am Herzen.

1976 setzte er mit der Gründung des ZAFI einen Markstein in der zahnärztlichen Fort- und Weiterbildung. Dieses Institut unter der Leitung von Dr. R. Slavicek und Dr. P. Kotschy, später Dr. F. Henk und Dr. R. Kazda sollte bald ein unentbehrlicher Bestandteil der zahnärztlichen Fort- und Weiterbildung sein. Mit der Gründung des kieferorthopädischen Fortbildungsinstitutes, dessen erster Leiter Dr. A. Hangl war, trug Freiding einem Manko Rechnung, das durch die jahrelange Nichtbesetzung des kieferorthopädischen Lehrstuhles an der Wiener Zahnklinik entstanden war.

Roman Freiding gelang es auch, viele Gräben, die unter der konfrontationsfreudigen Führung Brenners aufgerissen worden waren, wieder zu schließen. Damals fanden auch die Vertreter der Steiermark – vor allem der Vorsitzende der BUFAZ, Dr. Bantleon, und der Vertreter Kärntens, Dr. Schwarz, den Weg zurück in den ZIV. Nicht unerwähnt soll bleiben, daß der burgenländische Obmann, Dr. Stadler, dem ZIV auch in schwierigen Zeiten unbeirrbar die Treue gehalten hat. Auf dem Kassensektor betrieb Freiding vor allem seinen Gedanken der Bündelung zahnärztlicher Kassenleistungen voran. Auch die internationalen Kontakte, insbesondere zum Freien Verband Deutscher Zahnärzte und zur Schweizerischen SSO erfuhren eine bedeutende Verbesserung.

Das 30-Jahr-Jubiläum des Zahnärztlichen Interessenverbandes sah einen konsolidierenden, in einem starken Verjüngungsprozeß befindlichen und in seiner kameralen Bedeutung erheblich gestärkten Verband. Dem Grundgedanken des ZIV, bei den Ärztekammerwahlen als wahlwerbende Gruppe aufzutreten, waren 1981/82 die Länder Wien, Tirol, Oberösterreich, Kärnten und das Burgenland gefolgt. Aus dem überall erfolgreichen Abschneiden resultierte eine erhebliche Verstärkung der zahnärztlichen Position in den Ärztekammern. Bei den Wahlgängen 1985/86 entschlossen sich auch die niederösterreichischen Zahnärzte, mit einer eigenen Liste anzutreten, welche auf Anhieb einen Stimmenanteil von 12,7% errang.

Als im Jahr 1990 DDr. Westermayer die Nachfolge Roman Freidings antrat, war das brennendste Problem das Ringen um die Gewerbeordnungsnovelle. Nicht ungeschickt hatte der damalige Bundesinnungsmeister der Zahntechniker die Turbulenzen um den letzten Vertragsabschluß (Einführung der Ecke und des Höckers) benutzt, um in aller Stille die Berufsbefugnis der Zahntechniker für die Totalprothetik zu betreiben. Unterstützt wurden diese Bestrebungen durch Kleingruppen zahntechnischer Außenseiter, vor allem aus Tirol und Kärnten. Dem solidarischen Großeinsatz der Fachgruppen ZMK fast aller Bundesländer und massiven Interventionen auf parlamentarischer Ebene gelang es, den Gesetzesentwurf, der bereits das Begutachtungsverfahren durchlaufen hatte, im letzten Moment zu verhindern.

Um der historischen Wahrheit gerecht zu werden, sei darauf hingewiesen, daß sich die Unterstützung der Ärztekammern als sehr lau erwies und sich auf einige Pflichtübungen beschränkte. In einem Bundesland wurden die zahnärztlichen Aktivitäten sogar behindert. Bekanntlich ist in den ähnlich verlaufenen Auseinandersetzungen zwischen Augenärzten und Optikern bzw. später in der Psychotherapie den Ärztekammern ein ähnlicher Erfolg versagt geblieben.

Unmittelbar darauf folgte der nächste schwerwiegende Konflikt: Ausgehend von einer Erkenntnis der Datenschutzkommission, die leider ein sogenannter “Kollege” aus der Steiermark vom Zaun gebrochen hatte, war die gesamte Abrechnungsstelle in ihrem Bestand gefährdet und die daraus resultierende Schwächung der Position gegenüber dem Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungsträger zur unmittelbaren Gefahr geworden. Einer beispiellosen Solidaritätsaktion, insbesondere der Wiener Zahnärzteschaft, gelang es, dieses Problem zu meistern. Bei beiden Auseinandersetzungen kam dem ZIV eine tragende Rolle zu.

Der steigenden Prozeßflut gegen Zahnärzte wegen behaupteter Behandlungsmängel (oft genug als Vorwand genommen, sich vor Bezahlung des Honorars zu drücken) entgegenzuwirken, wurden die zahnärztlichen Schlichtungsstellen ins Leben gerufen. Damit wurde der Großteil der Streitigkeiten schon im Vorfeld bereinigt und dem Gerichtssaal ferngehalten. Den, vor allem in der Presse und von einzelnen Politikern in Wahlkampfzeiten, erhobenen Vorwurf über angeblich überhöhte Honorare wurde mit der Erarbeitung des “Bundeseinheitlichen Honorar-Richttarifes” begegnet. Diese beiden defensiven Maßnahmen wurden ergänzt durch in die Hunderte gehende Prozesse gegen Werbeträger für Zahnbehandlungen im Ausland sowie Kurpfuscher aller Art. Hier entwickelte sich eine überaus wertvolle Zusammenarbeit mit der Bundesinnung der Zahntechniker unter dem neuen Bundesinnungsmeister Dr. Hippmann, die in mehreren großen Presseerfolgen ihre Früchte trug.

1991 beschloß die Generalversammlung, einen weiteren bedeutsamen Schritt zur Beseitigung des schädlichen Berufsdualismus zwischen Fachärzten für ZMK und Dentisten zu setzen und den dentistischen Kolleginnen und Kollegen den Beitritt in den Verband zu ermöglichen. Der Präsident der ÖDK, Dentist Heinrich Gressel, übernahm ein Vorstandsmandat. Damit fand die fruchtbare Zusammenarbeit, die sich auf der Ebene der Fortbildung, der Pressearbeit, der gemeinsamen Kassen- und Kollektivvertragsverhandlungen und der Zusammenarbeit in der Bundeskonferenz der Kammern der Freien Berufe bewährt hatte, auch ihren satzungsmäßigen Niederschlag.

Der Kassenabschluß 1992 brachte eine Reihe von zahnärztlichen Tarifpositionen ein beträchtliches Stück in die Richtung der angestrebten Kostendeckung und leitete vor allem die Rückgewinnung der Totalprothetik, die in den letzten Jahren fast zur Gänze in die Ambulatorien abgewandert war, in die Praxen zurück. Die Honorarerhöhungen betrugen, allerdings unterschiedlich in den einzelnen Bundesländern, zwischen 11 und 36%. Die Verhandlungen, die mehrfach abgebrochen und zuletzt am Rande eines vertragslosen Zustandes abliefen, führten letztlich zu einem Erfolg, der früher auch durch vertragslose Zustände nicht erreicht wurde. Von erfahrenen Kolleginnen und Kollegen wurde vor allem die erstmals erreichte Inflationsgarantie besonders hoch geschätzt.

Unerfreulich waren die Ereignisse, die der Ratifizierung des Vertrages in der Österreichischen Ärztekammer vorausgingen. Eine Reihe von Ärztekammervertretern, die offenbar in ihren eigenen Belangen wesentlich erfolgloser verhandelt hatten, ließen ihrer Empörung freien Lauf, intrigierten sogar bei den Kassen gegen das zahnärztliche Verhandlungsergebnis und versuchten bis zuletzt den Abschluß zu verhindern. Der Idee der Einigkeit des Gesamtärztestandes wurde damit wahrlich kein Dienst erwiesen. Das Gegenteil war der Fall. Auch viele Zahnärztevertreter, denen die Ideologie des ZIV – autonome zahnärztliche Interessenvertretung ohne Einmischung anderer Ärztegruppen – bisher suspekt war, sahen sich eines Besseren belehrt. Zunehmend wird den Kolleginnen und Kollegen bewusst, dass es mit der Rolle der Zahnärzte in den Ärztekammer als bequeme Mehrheitsbeschaffer und Hauptfinanziers der Kammerkosten nicht sein Bewenden haben kann.

Im engeren standespolitischen Bereich hat die Ideologie des ZIV – eigene Standeslisten bei den Ärztekammerwahlen – letztlich gesiegt. Waren 1981/82 die Zahnärzte nur in Wien, Tirol, Oberösterreich, Burgenland und Kärnten als Gemeinschaft zur Wahl angetreten, 1985/86 auch Niederösterreich, 1889/90 bereits alle Länder mit Ausnahme von Salzburg, Steiermark und Vorarlberg, so traten 1993/94 bereits in allen Bundesländern die Zahnärzte als wahlwerbende Gruppe auf und erzielten teilweise dramatische Erfolge: Dass zahnärztliche Standespolitik auch für Ärzte anderer Fächer attraktiv sein kann, bewiesen die Wahlen in Wien, wo die Standesliste der Wiener Zahnärzteschaft um 100 Stimmen mehr erhielt, als Zahnärzte wahlberechtig waren. Die Folge dieser Wahlgänge war eine noch vor wenigen Jahren für unmöglich gehaltene Stärkung des zahnärztlichen Einflusses in der Österreichischen Ärztekammer.

Bei meiner Wahl zum Präsidenten des ZIV war ich noch der einzige Zahnarzt in der Vollversammlung der ÖÄK. Heute sind es nicht weniger als sieben, nämlich die Vertreter von Kärnten, Niederösterreich, Oberösterreich, Salzburg, Steiermark, Tirol und Wien und sie stellen eine Gruppe dar, die nicht mehr so leicht beseite geschoben werden kann.

Das dreißigjährige Bestehen des ZIV wurde mit einem Galaabend gefeiert.
Anläßlich des 40jährigen Bestehens mußten wir auf Feierlichkeiten verzichten, da zu viele aktuelle Probleme im akuten Lösungsstadium waren: die EU-bedingte Änderung der zahnärztlichen Ausbildung, die längst überfällige Kammerreform, die Neuordnung der Helferinnen-Ausbildung, u. v. a. m.

Die Hoffnung auf einen verstärkten Einfluß der Zahnärzte in der Österreichischen Ärztekammer erfüllte sich nur teilweise. In allen Bundesländern waren die Zahnärzte der Kammerführung zwar als Mehrheitsbeschaffer recht, als mitgestaltende Kraft aber ein ungeliebter Partner.
Zwar enthielt man sich angesichts der neuen Kräfteverhältnisse der offenen Feindseligkeit, die sich in der ÖÄK noch 1992 in aggressionsgeladenen Zahnärztebeschimpfungen manifestiert hatte, doch traten an ihre Stelle eine versteckte Gegnerschaft, geboren aus einer Mischung von Neid und Geringschätzung.

Am deutlichsten zeigte sich dies in der Frage der Kammerreform. Zahllose Vorschläge der Bundesfachgruppe für Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde wurden vorgelegt – zentralistische, föderalistische, Mischmodelle – sie alle wurden unter teils fadenscheinigen Begründungen abgelehnt. Immer deutlicher wurde das Ziel erkennbar, die Zahnärzte als Finanziers in der Ärztekammer zu behalten, ihren politischen Einfluß jedoch möglichst zu minimieren.

Das vorläufige Ende dieser qualvollen Verhandlungen war das Zugeständnis, eine Zahnkurie neben den beiden Kurien der angestellten und niedergelassenen Ärzte zu bilden, jedoch eine Kurie ohne die von uns geforderten Kompetenzen. Am Grundproblem, nämlich dem krassen Mißverständnis zwischen den Beiträgen der Zahnärzte in die Ärztekammer und den Geldern, die von dieser für zahnärztliche Angelegenheiten ausgegeben werden, ändert sich durch diese Reform jedenfalls nichts. Weiterhin werden die Zahnärzte, solange sie Mitglieder der Ärztekammer sind, jährlich mindestens 30 Millionen Schilling (ca. 2,2 Millionen Euro) Nettozahlungen an die Ärztekammer leisten. Unter den politischen Ereignissen traf das sogenannte Sparpaket die Zahnärzte besonders schwer. Die Verunsicherung der Patienten durch die Medienberichterstattung, vor allem im Privatbereich, war deutlich spürbar. Für Aufregung und heftige Proteste des ZIV sorgten zwei weitere Maßnahmen, zum einen war dies die Einführung der Krankenscheingebühr von öS 50,- (ca. €3,60).

Als weiterer gesundheitspolitisch völlig verfehlter Willkürakt muß die Maßnahme gelten, den Patienten von Wahlärzten nur noch einen Kostenersatz von 80% zuzusprechen. Dagegen läuft inzwischen ein Verfahren in zweiter Instanz. Der ZIV hat unverzüglich eine Unterschriftenaktion bei den betroffenen Patienten eingeleitet (als einziger Ärzteverband); diese wurde leider von einigen Länderärztekammern durch eine gleichzeitig initiierte Unterschriftenaktion wegen der Rufbereitschaft in den Spitälern konkurrenziert.
Die Jahre 1996 und 1997 standen im Zeichen der wieder aufgeflammten Debatte um die Einführung des Zahnprothetikers. Im Gegensatz zu der Auseinandersetzung des Jahres 1990 nahm die Bundesinnung der Zahntechniker gemeinsam mit der Zahnärzte-Vertretung gegen den Gesetzesentwurf Stellung und brachte ihn schließlich zu Fall.

Mittelfristig von größter Bedeutung für die Zahnärzteschaft war ein weiteres Gesetzesvorhaben: Nach langwierigen Vorarbeiten wurde im August 1997 das neue Hochschulstudiengesetz verabschiedet und damit einer EU-Verpflichtung Österreichs Rechnung getragen – wenn auch mit einiger Verspätung. Dieses Gesetz sieht nunmehr erstmalig in Österreich einen Studienzweig Zahnmedizin vor, welcher getrennt von der übrigen Medizin eingerichtet wird.

In besonderer Weise hat sich der Zahnärztliche Interessenverband Österreichs in den letzten Jahren der Öffentlichkeitsarbeit gewidmet. Zahlreiche Veranstaltung, Pressekonferenzen und Aussendungen waren vor allem dem Thema Prophylaxe und der Dokumentation der Billig-Zahnbehandlungen in Ungarn und anderen ehemaligen Ostblockstaaten gewidmet. Die Reaktionen des Publikums und der Medien lassen die Hoffnung berechtigt erscheinen, dass diese Aufklärungsarbeit ihre Früchte zu tragen beginnt. Von den zahlreichen Arbeitsgruppen des ZIV konnte der Arbeitskreis Prophylaxe nach dreijähriger intensiver Arbeit das Prophylaxenprogramm des ZIV fertigstellen.

Weitere Arbeitsschwerpunkte waren die Neugestaltung der Helferinnenausbildung, der Neuverhandlung der Kollektivverträge für zahnärztliche Helferinnen. Zunehmend an Bedeutung gewinnen die Fragen des Umweltschutzes. Hier hat es sich der ZIV zum Ziel gesetzt, bei Beachtung des notwendigen Umweltschutzgedankens eine damit verbundene unerträgliche Bürokratisierung möglichst zu verhindern. Nicht weniger als 22 Arbeitskreise des ZIV sind dabei, Lösungen für die Herausforderungen der Gegenwart und Zukunft zu schaffen. In allen diesen Arbeitskreisen sind Mitglieder des ZIV tätig, die bereit sind, die Probleme der Standespolitik nicht nur zu kommentieren, sondern zu bewältigen.

Ich bitte alle Mitglieder unserer Gesinnungsgemeinschaft, die Ideale der Gründungsmitglieder hochzuhalten. Das höchste Gut für die Zahnärzteschaft ist Einigkeit. Sie wird uns Stärke geben, unseren Berufsstand in eine sichere und gute Zukunft zu führen.