ZIV_Jahresprogramm_2024

20 Fortbildung für Strahlenschutzbeauftragte (gemäß § 82 Allgemeine Strahlenschutzverordnung) Donnerstag, 25.4.2024 | 17.00 bis 21.00 Uhr Seit 1.1.2011 besteht die Verpflichtung für Strahlenschutzbeauftragte, alle fünf Jahre eine geeignete Fortbil- dung von mindestens vier Stunden (sofern die Tätigkeit auf eine Zahnarztordination beschränkt) ist, nachzu- weisen (§ 82 (1) Allgemeine Strahlenschutzverordnung v. 1.8.2020). Das Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz hat schriftlich bescheinigt (2021-0.690.478), dass die Veranstaltung den Forderungen des § 82 Abs. 1 Z 1 der Allgemeinen Strahlen- schutzverordnung 2020, BGBl. II Nr. 339/2020, entspricht. Rechtliche Grundlagen und deren praktische Auswirkungen für Bewilligung, Überprüfung und Betrieb wer- den ebenso besprochen wie bauliche Konsequenzen. Nutzen und Grenzen neuer Verfahren und Aufnahme- techniken (z.B.: DVT) mit Fallbeispielen runden die Veranstaltung ab. ZFP-ÖZÄK: 5 Fortbildungspunkte werden eingereicht OMR Dr. Franz Hastermann Präsident des ZIV Präsident der ÖGHZ Dr. Dino Imsirovic Vizepräsident des ZIV ZIV-Mitglieder € 80,– Nicht-Mitglieder € 180,– Online Anmeldung: office@ziv.at

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